Regionalbudget

Fristen & Anträge

Projektaufruf

Für das Jahr 2024 wurde von der ILE Laber erneut ein Antrag auf Regionalbudget gestellt. Die Bewilligung seitens des Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern erfolgte Mitte Januar 2024.

Interessierte konnten bis 26.02.2024 ihre Projektanfrage an die ILE Laber senden. Die Entscheidung über eine Förderung traf das Entscheidungsgremium der ILE Laber, das sich aus Vertretern von Behörden, Gesellschaft und Wirtschaft zusammensetzt. Insgesamt wurden 21 Kleinprojekte positiv bewertet, die bis 20.09.2024 umzusetzen sind.

Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) – „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. 

Die Integrierte Ländliche Entwicklung Laber ist ein Zusammenschluss aus 7 Gemeinden aus dem Landkreis Straubing-Bogen.

Was ist ein Kleinprojekt?

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle dem Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projektes diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Welche Kleinprojekte werden gefördert?

Kleinprojekte, die unter den folgenden Berücksichtigungen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:

  • Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen
  • Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
  • Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • demografische Entwicklung sowie
  • Digitalisierung

Fördergegenstand:

  • Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
    Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Welche Fristen sind zu beachten?

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Termine:

  • Ende März 2024: Vertragabschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages
  • 01.04.2024: Umsetzungsbeginn der Kleinprojekte
  • 20.09.2024: Fertigstellung des Kleinprojekts durch den Projektträger
  • 01.10.2024: Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses durch Vorlage des Durchführungsnachweises inkl. aller Anlagen
  • Dezember 2024/Januar 2025: Auszahlung der Fördermittel

Wer kann ein Kleinprojekt einreichen?

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften

Mit welchen Fördersummen ist zu rechnen?

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudge Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Kleinprojekte?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium

Bewertungsinhalt

Punkte

1

Beitrag zur Zielerreichung des ILE-Konzeptes und der Handlungsfelder

0 – 5

2

Beitrag zur Entwicklung einer ILE-Gemeinde bzw. der ILE-Region

0 – 5

3

Förderung von bürgerschaftlichem Engagement

0 – 5

4

Beitrag zur Infrastruktur und Daseinsvorsorge

0 – 5

5

Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz

0 – 5

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Laber und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

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