Regionalbudget

Fristen & Anträge

Projektaufruf

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 16.12.2024 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Laber für das Jahr 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 EUR zur Verfügung. 

Interessierte können bis 31.01.2025 ihre Projektanfrage an die ILE Laber senden. Die Entscheidung über eine Förderung traf das Entscheidungsgremium der ILE Laber, das sich aus Vertretern von Behörden, Gesellschaft und Wirtschaft zusammensetzt.

Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) – „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. 

Die Integrierte Ländliche Entwicklung Laber ist ein Zusammenschluss aus 7 Gemeinden aus dem Landkreis Straubing-Bogen.

Was ist ein Kleinprojekt?

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle dem Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projektes diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Welche Kleinprojekte werden gefördert?

Kleinprojekte, die unter den folgenden Berücksichtigungen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:

  • Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen
  • Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
  • Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • demografische Entwicklung sowie
  • Digitalisierung

Fördergegenstand:

  • Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
    Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Welche Fristen sind zu beachten?

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Termine:

  • 31.01.2025: Abgabeschluss der Förderanfragen zum Kleinprojekt
  • Mitte Februar 2025: Tagung des Entscheidungsgremiums
  • März 2025: Vertragsabschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages
  • März 2025: Umsetzungsbeginn der Kleinprojekte
  • 20.09.2025: Fertigstellung des Kleinprojekts durch den Projektträger
  • 01.10.2025: Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses durch Vorlage des Durchführungsnachweises inkl. aller Anlagen
  • Dezember 2025/Januar 2026: Auszahlung der Fördermittel

Wer kann ein Kleinprojekt einreichen?

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften

Mit welchen Fördersummen ist zu rechnen?

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Kleinprojekte?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

KriteriumBewertungsinhaltPunkte
1Beitrag zur Zielerreichung des ILE-Konzeptes und der Handlungsfelder0 – 5
2Beitrag zur Entwicklung einer ILE-Gemeinde bzw. der ILE-Region0 – 5
3Förderung von bürgerschaftlichem Engagement 0 – 5
4Beitrag zur Infrastruktur und Daseinsvorsorge0 – 5
5Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz0 – 5
6Eigeninitiative0 – 10

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Laber und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

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